Bei einem Todesfall zu Hause:
- Unverzüglich den Hausarzt, den Sanitätsnotruf Bern (Notruf 144) oder den schweizweiten Rettungsdienst (Notruf 112) benachrichtigen.
- Der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus (wenn es sich um eine natürliche Todesursache handelt).
- Bei einer natürlichen Todesursache wird die Todesmeldung durch den ausgewählten Bestatter erstellt.
- Ist die Todesursache unklar oder nicht natürlich, wird der Arzt die Polizei aufbieten und die Todesmeldung wird durch die Polizei erstellt.
Bei einem Todesfall im Spital oder im Pflege-, Wohn- oder Altersheim:
- Der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus.
- Das Spital bzw. die Institution stellt die Todesmeldung aus und meldet den Tod dem zuständige Zivilstandesamt.
Bei einem Todesfall infolge Unfall, Suizid oder einem Gewaltdelikt:
- Die Blaulichtoganisationen (Notruf 112) müssen zwingend benachrichtigt werden.
- Die Polizei leitet die nötigen Schritte ein und bietet gegebenenfalls die Staatsanwaltschaft und einen amtlichen Arzt auf.
Erstkontakt mit einem Bestatter:
- Ein frühzeitiger Anruf bei einem Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl ist sinnvoll und unterstützt einen ruhigeren, gut koordinierten Ablauf.
- Ihr Bestatter wird mit Ihnen die nächsten Schritte besprechen und erste wichtige Fragen klären wie die Abholung, eine allfällige Aufbahrung, die Überführung ins Krematorium etc.
- Wir beraten und unterstützen Sie auch, wenn Sie die verstorbene Person zu Hause aufbahren möchten.
- Abbetti Bestattungen ist rund um die Uhr (auch an Sonn- und Feiertagen) für Sie erreichbar über unser 24 h-Telefon +41 31 381 90 60.
Meldung beim zuständigen Zivilstandsamt:
- Innerhalb 2 Tagen muss der Tod an das für den Sterbeort zuständige Zivilstandesamt gemeldet werden.
- Für diese Meldung sind die ärztliche Todesbescheinigung und die Todesmeldung erforderlich.
- Falls vorhanden, wird auch das Familienbüchlein mit der Meldung eingereicht.
- In der Regel wird die Familie bei der Meldung durch den Bestatter unterstützt, welcher die Meldung macht und alle amtlichen Formalitäten erledigt.
Meldung beim zuständigen Bestattungs-/Erbschaftsamt:
- Nach der Meldung an das Zivilstandsamt muss das Bestattungsamt des Bestattungsortes und das Erbschaftsamt der Wohngemeinde informiert werden.
- In der Regel wird die Familie bei der Meldung durch den Bestatter unterstützt, welcher die Meldung macht und alle amtlichen Formalitäten erledigt.
Mit dem Bestatter oder der Bestatterin besprechen Sie folgende Punkte:
- Die Art der Bestattung (Kremation oder Erdbestattung), Wahl der Grabart auf dem Friedhof
- Wahl des Sarges, Einkleiden und Aufbahren der verstorbenen Person
- Überführung des Verstorbenen mit Leichenwagen
- Wahl einer Urne
- Dekoration und Blumenschmuck
- Buchung der Termine für die Trauerfeier und die Beisetzung
- Koordination und Vermittlung mit einer Pfarrperson, TrauerrednerIn
- Vermittlung von Solisten und Musikert für die Trauerfeier
- Aufgabe der Todesanzeige in den Zeitungen nach Wahl
- Begleitung bei der Trauerfeier und Beisetzung
- Druck von Leidzirkularen, Danksagungen
- Individuelle Wünsche und Fragen
Würdiger Abschied am Sterbebett oder am Sarg:
- Gemäss dem Wunsch der Angehörigen wird die verstorbene Person am Sterbeort abgeholt.
- Der Termin für die Abholung kann kurzfristig oder erst mehrere Tage nach dem Tod festgelegt werden.
- Der Bestatter bereitet die verstorbene Person für die letzte Reise vor (waschen & ankleiden), sofern dies nicht bereits von Spital, Heim, Spitex oder der Trauerfamilie vollzogen wurde.
- Beim Waschen und Ankleiden der verstorbenen Person dürfen die Angehörigen selbstverständlich mit dabei sein und helfen, sofern sie dies wünschen.
- Wenn die verstorbene Person in den Sarg gebettet ist, bleibt den Angehörigen ein stiller Moment, um bewusst Abschied nehmen zu können.
- Im Bestattungsfahrzeug Ihrer Wahl wird der Sarg in den Aufbahrungsraum des gewünschten Friedhofs oder direkt ins Krematorium überführt.