Fragen und Antworten im Todesfall

Hier finden Sie Antworten unserer Bestattungs-Experten auf Fragen, die den Todesfall und die Bestattung betreffen.
Gerne beraten wir Sie bei Fragen auch persönlich und am Telefon 031 381 90 60.


Braucht es bei einer Feuerbestattung einen Sarg?

Ein Sarg ist für eine Feuerbestattung vorgeschrieben. Der Sarg ist für den Transport notwendig und stellt ausserdem sicher, dass unten am Krematoriumsofen später nur die Asche eines Menschen entnommen wird. Ein nicht brennbarer und mit einer individuellen Nummer versehener Feuerstein garantiert die Identität des Verstorbenen auch später in der Asche.

Dürfen Urnen in einem bestehenden Grab beigesetzt werden?

Prinzipiell ja, bei Reihengräbern muss jedoch darauf geachtet werden, dass durch das Beisetzen einer Urne die Nutzungsdauer der Grabstätte nicht überschritten wird. Da eine Urne eine Ruhefrist von 20 bis 25 Jahren hat, müssen Sie diese Möglichkeit mit dem Friedhof absprechen.

Ein Todesfall tritt im Ausland ein. Was muss ich machen?

Wenn ein Schweizer Bürger im Ausland stirbt, informieren die ausländischen Behörden die Schweizer Vertretung vor Ort. Die Schweizer Botschaft oder das Konsulat meldet den Todesfall der Sektion Konsularischer Schutz beim Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) in Bern. Dieses Amt beauftragt die zuständige Kantonspolizei, den Angehörigen in der Schweiz die Todesnachricht persönlich zu überbringen. Werden die Schweizer Angehörigen auf direktem Weg z. B. durch Mitreisende oder durch das Krankenhaus informiert, ist es oft sehr komplex und aufwändig, sich aus der Ferne um die organisatorischen Folgen eines Todesfalls zu kümmern. Oft fehlen die nötigen Sprachkenntnisse und das Wissen um die nötigen Prozesse und Formalitäten. Die Sektion Konsularischer Schutz beim Aussenministerium EDA in Bern ist dafür zuständig. Die Angehörigen können sich für alle Fragen im Zusammenhang mit der Überführung der Leiche oder Urne in die Schweiz oder Bestattung im Ausland an sie wenden. Diese Stelle koordiniert mit den Angehörigen und der Schweizer Vertretung im Ausland alle Massnahmen und stellt auch die erforderlichen Papiere aus. Adresse: EDA, Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten, Sektion Konsularischer Schutz, 3003 Bern, Tel. 031 324 98 08 / http://www.eda.admin.ch/eda/de/home/travad/help.html

Stirbt ein in der Schweiz wohnhafter Ausländer im Ausland, wird die Botschaft seines Heimatlandes vor Ort verständigt. Das EDA in Bern ist hier nicht zuständig. Stirbt eine in der Schweiz niedergelassene Italienerin im Ausland, so kümmert sich die italienische Botschaft vor Ort um alles. Angehörige wenden sich am besten direkt an ihre Botschaft oder ihr Konsulat in der Schweiz, sofern sie nicht bereits von dieser Stelle kontaktiert worden sind. Angehörige können die Urne mit der Asche des Verstorbenen auch selbst in die Schweiz bringen. Hierfür braucht es keine speziellen Transporte. Die Überführung der Leiche in die Schweiz hingegen ist aufwändiger. Es braucht einen speziellen Zinksarg und die Leiche muss auch einbalsamiert sein. Dies hat tendenziell hohe Kosten (über Fr. 8'000.–) zur Folge.

Ich bin alleinstehend. Wer kümmert sich um meine Bestattung?

Schliessen Sie unbedingt eine Bestattungsvorsoge ab und sprechen Sie mit uns in einem kostenlosen Beratungsgespräch. So können Sie Ihre Wünsche darlegen und schriftlich fixieren.

Innerhalb welchem Zeitraum muss die Bestattung durchgeführt werden?

Im Kanton Bern kann eine Bestattung erst nach 48 Stunden durchgeführt werden. Bei einer Erdbestattung muss die Beisetzung innerhalb von ca. 7 Tagen erfolgen. Bei einer Feuerbestattung muss die Einäscherung innerhalb von ca. 7 Tagen geschehen. Die darauf folgende Beisetzung der Urne kann von Ihnen frei terminiert werden.

Ist in der Urne nur die Asche von meinem Verstorbenen?

Ja. Da die Einäscherungen ausschliesslich einzeln stattfinden, ist es ausgeschlossen, dass es zu einer Vermischung der Asche zweier Verstorbener kommt.

Kann ich auf jedem Friedhof bestattet werden?

Nein, das ist leider nicht immer möglich. Massgeblich hierfür ist oft der letzte Wohnsitz. Berücksichtigt werden kann auch der Geburts- oder Sterbeort. Bei Bestattungen ausserhalb des letzten Wohnsitzes fallen - falls möglich - zusätzliche von Gemeinde und Friedhof Kosten an.

Kann ich die Urne mit nach Hause nehmen?

Ja, in der Schweiz besteht keine Bestattungspflicht bei Urnen, d.h. jede Urne mit der Asche des/der Verstorbenen kann auf Wunsch nach Hause mitgenommen werden. Europäische Nachbarländer (z.B. Deutschland) handhaben dies z. T. anders.

Können wir am offenen Sarg nochmals Abschied nehmen?

Ja, wenn die optische Verfassung des/der Verstorbenen diese Abschiednahme zulässt. Wir sprechen mit Ihnen individuell Ort und Zeit für die offene Aufbahrung ab. Haben Sie Verständnis dafür, dass hierfür unter Umständen kostenpflichtige Mehraufwände entstehen können.

Wann kann ich den Bestatter erreichen?

Bei Abbetti AG Bestattungen in Bern steht Ihnen unter Telefon 031 381 90 60 rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr ein persönlicher Ansprechpartner zur Seite, auch an Sonn- und Feiertagen.

Wann muss der Verstorbene aus der Wohnung überführt werden?

Der Verstorbene kann überführt werden, sobald der Arzt die Todesbescheinigung ausgestellt hat.

Was ist eine anonyme Bestattung?

Die anonyme Bestattung findet ohne Angehörige und Freunde statt. Sie muss aber nicht zwingend ohne Trauerfeier sein. So kann z.B. eine Trauerfeier an Urne oder Sarg stattfinden und die Trauergemeinde verlässt zum Schluss der Feier die Trauerhalle. Die eigentliche Beisetzung ist dann zu einem späteren Zeitpunkt ohne Angehörige.

Was kostet eine Bestattung bei Abbetti AG Bestattungen?

Der Grundtarif für eine Bestattung exkl. Kremation und Friedhofkosten beträgt bei der Abbetti AG Bestattungen CHF 1'590.–. Weitere Informationen finden Sie in unserer Preisliste. Unsere Angebote sind verbindlich und verstehen sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Angebote enthalten selbstverständlich keine individuellen Zusatzleistungen wie z. B. Zeitungsanzeigen oder Trauerdruck, Grabstein, Blumen oder Trauerredner. Bitte rechnen Sie auch in geringem Umfang mit Nebenkosten, z.B. für der Totenschein (dies ist die Leistung des Arztes), Urkunden und Registerauskünfte oder wie oben erwähnt die Kremation.

Gerne beraten wir Sie im Beratungsgespräch individuell und beantworten Ihre Fragen. Rufen Sie uns gerne an unter 031 381 90 60.

Was mache ich, wenn ein Angehöriger gerade gestorben ist?

So schwer es in dieser Situation ist, Sie müssen aktiv werden. Bei einem Sterbefall in einer Wohnung benachrichtigen Sie unmittelbar Ihren Hausarzt oder den zuständigen Notarzt. Im Krankenhaus ist dies nicht nötig. Danach sollten Sie Kontakt zu uns aufnehmen unter Telefon 031 381 90 60 (24 Stunden / 365 Tage). Wir verabreden dann mit Ihnen das weitere Vorgehen. Sie entscheiden über die Art und Weise der Bestattung und wir unterstützen Sie bei allen Formalitäten in dem Umfang, in dem Sie es wünschen.

Was passiert, wenn ich mich nicht um die Bestattung kümmere?

Wenn sich niemand um die Bestattung eines Verstorbenen kümmert, bestattet zunächst die Gemeinde des/der Verstorbenen. Diese ermittelt allerdings Angehörige und stellt dann die Bestattung in Rechnung. Dies kommt den Angehörigen deutlich teurer, als eine Bestattung bei unserem Haus zu beauftragen.

Welche Dokumente benötige ich?

Für die Beauftragung einer Bestattung benötigen Sie folgende Dokumente: Personalausweis – Reisepass des Verstorbenen, bei Ledigen und Minderjährigen Geburtsurkunde, bei Verheirateten Heiratsurkunde (Familienbüchlein), bei Geschiedenen Heiratsurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil, bei Verwitweten Heiratsurkunde und die Sterbeurkunde des Ehegatten, Krankenkassenkarte und Rentenbescheid ggf. Versicherungspolice der Sterbegeldversicherungen oder Lebensversicherung , Grabstellennachweis (bestehendes Grab) – wenn vorhanden.

Wie ist der Ablauf in einem Sterbefall?

Die erste Massnahme bei einem natürlichen Todesfall ist die Benachrichtigung des Hausarztes oder Notarztes. Danach nehmen Sie telefonisch Kontakt mit uns auf unter 031 381 90 60 und wir besuchen Sie dann in der Regel zu Hause. Zunächst werden alle notwendigen Formalitäten geregelt. Die Überführung des Verstorbenen wird gemacht, ggf. werden die notwendigen Termine und Vorbereitungen mit Ihnen abgesprochen. Bei der Beisetzung mit Trauerfeier sind wir auf Wunsch anwesend, um den Ablauf zu begleiten.

Wie kann man eine Trauerfeier gestalten?

Sie sind völlig frei in der inhaltlichen Gestaltung einer Trauerfeier. Musik, Redner - individuelle Wünsche sind immer möglich. Wir beraten Sie gerne.


Wird bei einer Bestattung auch die Urne bestattet?

Bei einer Bestattung im Gemeinschaftsgrab (Gruft) wird nur die Asche bestattet. Bei einer Bestattung im Rasenfeld (Einzel- oder Gemeinschaftsgrab) wird die Urne mit bestattet. Bei der Urnennische wird die Urne ebenfalls mit in die Nische gelegt.

Macht eine Bestattungsvorsorge eigentlich Sinn?

Sie können alle Einzelheiten Ihrer eigenen Bestattung vertraglich festlegen und so Ihre letzten Wünsche unabänderlich regeln. Sie können Ihren Angehörigen Entscheidungen abnehmen und – wenn Sie die finanzielle Seite geregelt haben – auch hier entlasten. Es ist Ihre Entscheidung, wir beraten Sie gerne.