Feuerbestattungen (Kremation)

Die Feuerbestattung ist die Einäscherung des Verstorbenen in einem Sarg und die spätere Beisetzung der Aschenreste in einer Urne. Eine besondere Verfügung ist dazu notwendig. Der Verstorbene muss zu Lebzeiten eine handschriftliche Willensbekundung mit dem entsprechenden Inhalt hinterlassen, oder die Angehörigen geben eine sinngemässe Erklärung (Willensbekundung) ab.

Urnennische

Dabei handelt es sich um ein exklusives und stilvolles Urnengrab. Es hat teilweise ein kleines Blumenbeet zum Bepflanzen. Das Grabmal wird als Säule oder Stele gestaltet und kann zusätzlich mit einer Urne oder einer Blumenschale geschmückt werden. Einige Gräber können zusammen mit dem bereits bestehenden Grabmal gemietet werden.

Gemeinschaftsgrab

Das Gemeinschaftsgrab mit gemeinschaftlichem Gedenkstein ist eine Mischform aus anonymer Bestattung und dem Wunsch nach einem Grabstein. Beim Graberwerb haben Sie als Erwerber ebenfalls keinen Einfluss auf die Lage der Urnengruft. Auf einem Grabfeld wird ein grosser, schwerer Grabstein aufgestellt bzw. einzelne grosse Grabplatten in teilweise halbliegender Form angeordnet. Im unmittelbaren Bereich des Steines wird der Urneninhalt gemeinsam beigesetzt. Hier wird zwar durch den Grabstein ein Ort des Abschiedes, die Chance der Trauerbewältigung angeboten, aber wie beim Urnengemeinschaftsgrab ohne Gedenkstein ist auch hier eine individuelle Bepflanzung nicht möglich. Das Urnengemeinschaftsgrab mit gemeinschaftlichem Gedenkstein ist grundsätzlich nicht verlängerbar.

Die Urnentrauerfeier

Aus verschiedenen Gründen wünschen manche Angehörigen die Trauerfeier erst zum Zeitpunkt der Beisetzung. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit, eine kleine Trauerfeier durchzuführen. Nach der Trauerfeier erfolgt dann die eigentliche Beisetzung.

Die stille Urnenbeisetzung

Für viele Angehörige ist die Trauerfeier der endgültige Zeitpunkt des Abschiedes. Da bis zur Urnenbeisetzung einige Zeit vergeht, werden wir manchmal gebeten, die Urne in aller Stille beisetzen zu lassen.