Herzlich willkommen

Abbetti AG Bestattungen Bern, Kirchberg und Region und Heimberg

Stefan Duff
Geschäftsführer, Bestatter mit eidg. Fachausweis

Ich begrüsse Sie herzlich auf unserer Internetseite.

Wenn ein Todesfall eintritt, bleibt oft ein Gefühl von innerer Leere und Hilflosigkeit zurück. Trotz des erlittenen Verlustes müssen unumgängliche Entscheidungen schnell und richtig getroffen werden.
Mein Team und ich beraten Sie persönlich und kompetent, betreuen Sie gemäss Ihren Wünschen und verschaffen Ihnen dadurch Zeit und Raum für Ihre individuelle Trauer.
Nehmen Sie unverbindlich über unser 24h-Telefon 031 381 90 60 Kontakt mit uns auf.

Auch nach der Bestattung können Sie sich jederzeit mit Ihren Fragen und Sorgen an uns wenden. Wir sind rund um die Uhr gerne für Sie da und stehen an Ihrer Seite.

Ich danke Ihnen für Ihren geschätzten Besuch
Stefan Duff, Geschäftsführer
und das Team von Abbetti Bestattungen

Richtig vorgehen

Todesfall – Was ist zu tun?

Tritt der Tod ins Leben, sind die wenigsten Menschen darauf vorbereitet. Viele unumgängliche Entscheidungen müssen schnell und richtig getroffen werden.

Wichtige Tefefon­nummern:
Notruf Blaulicht­organisationen: 112
Sanitäts­notruf Bern: 144
REGA: 1414
24h-Telefon Abbetti Bestattungen: +41 31 381 90 60

Urnennische

Dabei handelt es sich um ein exklusives und stilvolles Urnengrab. Es hat teilweise ein kleines Blumenbeet zum Bepflanzen. Das Grabmal wird als Säule oder Stele gestaltet und kann zusätzlich mit einer Urne oder einer Blumenschale geschmückt werden. Einige Gräber können zusammen mit dem bereits bestehenden Grabmal gemietet werden.

Gemeinschaftsgrab

Das Gemeinschaftsgrab mit gemeinschaftlichem Gedenkstein ist eine Mischform aus anonymer Bestattung und dem Wunsch nach einem Grabstein. Beim Graberwerb haben Sie als Erwerber ebenfalls keinen Einfluss auf die Lage der Urnengruft. Auf einem Grabfeld wird ein grosser, schwerer Grabstein aufgestellt bzw. einzelne grosse Grabplatten in teilweise halbliegender Form angeordnet. Im unmittelbaren Bereich des Steines wird der Urneninhalt gemeinsam beigesetzt. Hier wird zwar durch den Grabstein ein Ort des Abschiedes, die Chance der Trauerbewältigung angeboten, aber wie beim Urnengemeinschaftsgrab ohne Gedenkstein ist auch hier eine individuelle Bepflanzung nicht möglich. Das Urnengemeinschaftsgrab mit gemeinschaftlichem Gedenkstein ist grundsätzlich nicht verlängerbar.

Die Urnentrauerfeier

Aus verschiedenen Gründen wünschen manche Angehörigen die Trauerfeier erst zum Zeitpunkt der Beisetzung. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit, eine kleine Trauerfeier durchzuführen. Nach der Trauerfeier erfolgt dann die eigentliche Beisetzung.

Die stille Urnenbeisetzung

Für viele Angehörige ist die Trauerfeier der endgültige Zeitpunkt des Abschiedes. Da bis zur Urnenbeisetzung einige Zeit vergeht, werden wir manchmal gebeten, die Urne in aller Stille beisetzen zu lassen.

Bis 5 Jahre:

  • Kinder verfügen nicht über definierbaren Zeitbegriff.
  • Die Endgültigkeit des Todes wird noch nicht verstanden.
  • Der Tod ist wie eine Reise in eine andere Welt.
  • Kinder reagieren mit Neugierde, stellen Fragen.
  • Trauer von Bezugspersonen nehmen sie sensibel wahr und reagieren darauf.

5 bis 8 Jahre:

  • Endgültige Trennung wird allmählich verstanden und akzeptiert
  • Dass der Körper zerfällt, wird bewusst
  • Es wächst die Gefahr, dass sich Ängste aufbauen
  • Der Tod als Bestrafung für böse Taten
  • Personifizierung: Der Tod, Geister...
  • Trennungsangst
  • Todesbescheinigung (vom Arzt des Spitals oder Heimes)

Ab 8 Jahre:

Ab 8 Jahren begreifen Kinder wie radikal der Tod ist, und dass er unumkehrbar ist. Sie kommen allmählich zu einem sachlich-nüchternen, reiferen Verständnis. Zugleich erfassen sie aber auch die Trennung mit letzter Endgültigkeit. Ihre Art zu trauern gleicht schon der von Erwachsenen. Sie überwinden sie allerdings leichter, weil sie sehr stark dem Leben zugewandt sind, leben wollen. Und weil ihre Trauerprozesse schneller beginnen. In dieser Altersstufe baut sich aber auch eine Idee von Weiterleben nach dem Tod auf, nachdem vorher lediglich bildhafte Vorstellungen da sind.

Ab 12 Jahren:

Mit dem Eintritt in die Pubertät wird alles anders: Es kommt zu massiven Stimmungsschwankungen, einer intensiven Auseinandersetzung mit dem Leben, zwangsläufig auch mit dem Tod. Der Lebenswille schlägt oft um in eine Art Todessehnsucht, Suizidgedanken, Bestrafungsphantasien (Eltern).

4 Faktoren, die die Verarbeitung einer Todeserfahrung deutlich erschweren, und die auch im Blick auf das pädagogische Wirken zu bedenken sind:

  • Die Pubertät bringt im Zusammenhang mit der Identitätsfindung oft einen starken Rückzug der Jugendlichen in sich selbst mit sich. Sie verbringen viel Zeit allein in ihrem Zimmer, gehen Gesprächen mit Erwachsenen aus dem Weg. Mädchen sind oft tieftraurig, bis hin zur Entwicklung von Depressionen, Suizidgedanken, Essstörungen. Gerade das Gespräch und die Hinwendung zum Leben sind jedoch dringend nötig, um aus der Phase 3 (Rückzug) wieder weiter zu kommen.
  • Die Ablösung von der Familie, verbunden mit der Kritik an Normen und Autoritäten, kann dazu führen, dass beim Tod eines Familienmitglieds massive Schuldgefühle entstehen.
  • Bei Jungen ist das starke Bedürfnis ausgeprägt, in einer Clique anerkannt zu sein, nicht zum Aussenseiter zu werden. Das kann Hilfe, aber auch Hindernis der Trauerarbeit werden: Männer weinen nicht und Ähnliches. Wenn ich keinen Raum habe, meine Gefühle von Trauer auszuleben, ich sie, um nicht sozial uninteressant zu werden, ständig unterdrücke, bleibt Trauer unbewältigt wie ein eiskalter Block in mir zurück.
  • In der entscheidenden Phase der Identitätsfindung zeigen Jugendliche einen ungeheuren Lebenshunger, aber auch deutliche Signale von Lebensüberdruss bis hin zu Selbstmord, wo kein Sinn im Leben aufzufinden ist. In dieser Phase den Verlust eines lieben Menschen zu erleiden, ist äusserst schwierig und führt in ein emotionales Chaos hinein.

1. Fragen nicht ausweichen - Antworten versuchen

"Warum ist die Oma gestorben?" - Hören wir hinter den Fragen der Kinder die eigentliche Frage heraus?
Denken wir nicht in die Fragen der Kinder unsere eigenen Fragen hinein?
Ist der medizinische Befund gefragt? Sind theologische oder philosophische Antworten nötig?

Hinter vielen Fragen der Kinder zum Tod steht einfach der Schmerz über den Verlust und das Verlassensein. Das ist aber eigentlich gar keine Frage mehr, sondern eine Feststellung, und deshalb gehen viele Antwortversuche an dem vorbei, was das Kind eigentlich bräuchte und was ihm gut tun würde.

Insofern heisst die Antwort auf die Frage "Warum ist ... gestorben?" oft: "Du, ich bin auch sehr traurig. Aber ich bin froh, dass ich dich habe." Und das braucht man eigentlich schon gar nicht mehr zu sagen, sondern wenn man das Kind in den Arm nimmt, ist das genauso gesagt.

2. Aufrichtig bleiben

"Wo ist denn der Opa jetzt?" - "Der Opa ist fortgegangen."

Nein, das ist nicht wahr. Denn dann würde er wohl wiederkommen.

Aber er kommt nicht wieder. Wir legen ihn ins Grab. Seine Hülle, seinen Körper. Und wir hoffen, dass der Opa jetzt bei Gott ist. Das, was wir nicht sehen können von ihm.

3. Helfen, dass sich keine Angst aufbaut

"Wie ist das, wenn man tot ist?"- Ich glaube, dass dann alles gut ist.

Dass jemand, der sehr krank war, dann keine Schmerzen mehr hat.

Und dass man dann bei Gott ist, der die Menschen lieb hat.

Und bei ihm ist es hell und schön.

4. Ratlosigkeit zugeben

Was Sie nicht glauben, müssen Sie auch nicht sagen. Sie müssen es aber auch nicht verneinen.

Trauen Sie sich ruhig zu sagen: Ich weiss es nicht. Aber ich hoffe, dass es so ist...

Oder: Ich will jemand fragen, der mehr davon weiss. Oder: Ich will darüber nachdenken, wir sprechen noch einmal darüber.

5. Rituale anbieten

  • zum Grab gehen
  • eine Kerze anzünden
  • eine "Gedenk-Ecke" einrichten
  • einen Brief schreiben
  • Blumen zum Grab/zur Unglücksstelle bringen
  • vertraute Orte aufsuchen

Braucht es bei einer Feuerbestattung einen Sarg?

Ein Sarg ist für eine Feuerbestattung vorgeschrieben. Der Sarg ist für den Transport notwendig und stellt ausserdem sicher, dass unten am Krematoriumsofen später nur die Asche eines Menschen entnommen wird. Ein nicht brennbarer und mit einer individuellen Nummer versehener Feuerstein garantiert die Identität des Verstorbenen auch später in der Asche.

Dürfen Urnen in einem bestehenden Grab beigesetzt werden?

Prinzipiell ja, bei Reihengräbern muss jedoch darauf geachtet werden, dass durch das Beisetzen einer Urne die Nutzungsdauer der Grabstätte nicht überschritten wird. Da eine Urne eine Ruhefrist von 20 bis 25 Jahren hat, müssen Sie diese Möglichkeit mit dem Friedhof absprechen.

Ein Todesfall tritt im Ausland ein. Was muss ich machen?

Wenn ein Schweizer Bürger im Ausland stirbt, informieren die ausländischen Behörden die Schweizer Vertretung vor Ort. Die Schweizer Botschaft oder das Konsulat meldet den Todesfall der Sektion Konsularischer Schutz beim Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) in Bern. Dieses Amt beauftragt die zuständige Kantonspolizei, den Angehörigen in der Schweiz die Todesnachricht persönlich zu überbringen. Werden die Schweizer Angehörigen auf direktem Weg z. B. durch Mitreisende oder durch das Krankenhaus informiert, ist es oft sehr komplex und aufwändig, sich aus der Ferne um die organisatorischen Folgen eines Todesfalls zu kümmern. Oft fehlen die nötigen Sprachkenntnisse und das Wissen um die nötigen Prozesse und Formalitäten. Die Sektion Konsularischer Schutz beim Aussenministerium EDA in Bern ist dafür zuständig. Die Angehörigen können sich für alle Fragen im Zusammenhang mit der Überführung der Leiche oder Urne in die Schweiz oder Bestattung im Ausland an sie wenden. Diese Stelle koordiniert mit den Angehörigen und der Schweizer Vertretung im Ausland alle Massnahmen und stellt auch die erforderlichen Papiere aus. Adresse: EDA, Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten, Sektion Konsularischer Schutz, 3003 Bern, Tel. 031 324 98 08 / http://www.eda.admin.ch/eda/de/home/travad/help.html

Stirbt ein in der Schweiz wohnhafter Ausländer im Ausland, wird die Botschaft seines Heimatlandes vor Ort verständigt. Das EDA in Bern ist hier nicht zuständig. Stirbt eine in der Schweiz niedergelassene Italienerin im Ausland, so kümmert sich die italienische Botschaft vor Ort um alles. Angehörige wenden sich am besten direkt an ihre Botschaft oder ihr Konsulat in der Schweiz, sofern sie nicht bereits von dieser Stelle kontaktiert worden sind. Angehörige können die Urne mit der Asche des Verstorbenen auch selbst in die Schweiz bringen. Hierfür braucht es keine speziellen Transporte. Die Überführung der Leiche in die Schweiz hingegen ist aufwändiger. Es braucht einen speziellen Zinksarg und die Leiche muss auch einbalsamiert sein. Dies hat tendenziell hohe Kosten (über Fr. 8'000.–) zur Folge.

Ich bin alleinstehend. Wer kümmert sich um meine Bestattung?

Schliessen Sie unbedingt eine Bestattungsvorsoge ab und sprechen Sie mit uns in einem kostenlosen Beratungsgespräch. So können Sie Ihre Wünsche darlegen und schriftlich fixieren.

Innerhalb welchem Zeitraum muss die Bestattung durchgeführt werden?

Im Kanton Bern kann eine Bestattung erst nach 48 Stunden durchgeführt werden. Bei einer Erdbestattung muss die Beisetzung innerhalb von ca. 7 Tagen erfolgen. Bei einer Feuerbestattung muss die Einäscherung innerhalb von ca. 7 Tagen geschehen. Die darauf folgende Beisetzung der Urne kann von Ihnen frei terminiert werden.

Ist in der Urne nur die Asche von meinem Verstorbenen?

Ja. Da die Einäscherungen ausschliesslich einzeln stattfinden, ist es ausgeschlossen, dass es zu einer Vermischung der Asche zweier Verstorbener kommt.

Kann ich auf jedem Friedhof bestattet werden?

Nein, das ist leider nicht immer möglich. Massgeblich hierfür ist oft der letzte Wohnsitz. Berücksichtigt werden kann auch der Geburts- oder Sterbeort. Bei Bestattungen ausserhalb des letzten Wohnsitzes fallen - falls möglich - zusätzliche von Gemeinde und Friedhof Kosten an.

Bestatterin Abbetti AG in Bern

Wir sind für Sie da - Tag & Nacht!

Wir garantieren Ihnen eine individuelle, einfühlsame Bestattungs­organisation - auch nachts oder an Sonn- und Feiertagen.

Nutzen Sie unsere kostenfreie und unverbindliche Beratung.

Bestattungsangebote

Transparent und übersichtlich im Preis

Abbetti AG Bestattungen bietet Ihnen schweizweit und International individuelle Bestattungs­angebote und einen umfassenden Service.
Die nachstehenden Angebote beinhalten die Leistungen des Bestatter, die Sie optional individuell nach Ihren Wünschen gestalten können. Unsere Spezialisten beraten Sie sehr gerne bei uns in Bern und Kirchberg, oder bei Ihnen zuhause über die Möglichkeiten. Rufen Sie uns gerne an.